BMVI / BAV
BMVI - Bundesministerium für Verkehr und digitale InfrastrukturBAV - Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen Ausgewählte FörderungenStickoxidminderung 4. Förderaufruf BIS 31.03.2021 Für die beiden Förderprogramme zur Nachrüstung von leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen („LHLF“ 2,8 bis zu 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, zGG) und von schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen („SHLF“ 3,5 bis zu 7,5 Tonnen zGG) wurde ein neuer Förderaufruf veröffentlicht,
der bis zum 31. März 2021 befristet ist.
Interessierte Unternehmen, die zur Senkung des Stickoxidausstoßes beitragen wollen bzw. ihr Nutzfahrzeug vor bestehenden oder zukünftigen Fahrverboten sichern wollen, sollten
rechtzeitig Fördermittel beantragen.
In der Förderung wird zwischen
- leichten Handwerker- und Lieferfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen und
- schweren Handwerker- und Lieferfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen bis zu 7,5 Tonnen unterschieden.
Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen ist weiterhin für die Förderabwicklung zuständig und bietet eine Hotline unter der Tel. 0 49 41/6 02-7 88 sowie eine Service-E-Mail an (Diesel-HWNR@bav.bund.de).
Weitere Information zur Förderung der Nachrüstung gibt es auf den Seiten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks.