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Einführung & Grundlagen

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Einleitung und Grundlagen

Vor jeder Maßnahme sollte sich jeder Investor nicht nur zwei bis drei Angebote für die Durchführung der Maßnahme einholen, sondern auch prüfen, ob dafür Fördermittel zur Verfügung stehen. Fördermittel können in folgenden Formen bewilligt werden:


  • nicht rückzahlbare Zuschüsse

  • zinsgünstige Kredite

      -   mit Tilgungszuschuss

      -   ohne Tilgungszuschuss



Da die Gewährung von Fördermitteln in der Regel mit entsprechenden Auflagen verbunden ist und bei Krediten die Zinsvergünstigung nur für eine bestimmte Laufzeit gewährt wird, ist empfehlenswert - insbesondere beim momentanen Niedrigzinsniveau - auch klassische Bankdarlehen zu prüfen. Hier können günstige Zinskonditionen ggf. über einen längeren Zeitraum festgeschrieben werden, bzw. ist der Aufwand für Antragstellung und Abrechnung weniger groß.

 

Die wichtigsten Fördermittelgeber für Handwerksbetriebe und KMUs

Für KMU stehen verschiedene Fördermittelprogramme hauptsächlich über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zur Verfügung.



Fördermittelrecherche

Bei der Suche nach Fördermitteln hilft einerseits der Förderwegweiser Energieeffizienz, der im Rahmen der "Deutschland Macht's Effizient"-Kampagne durch das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geschaffen wurde. Eine weit umfassendere Unterstützungsplattform des BMWK ist außerdem die sogenannte Förderdatenbank - hier kann auf Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU, zugegriffen werden.

 

Oftmals werden aber auch landesspezifische Förderprogramme angeboten. In der folgenden Tabelle finden Sie nach Bundesländern geordnet die jeweils zuständigen Förderbanken und Förderinstitute:






BundeslandInstitutInternet-Adresse
Baden-WürttembergStaatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank)www.l-bank.de
BayernBayernLabo - Förderinstitut der BayernLBwww.bayernlabo.de
 LfA Förderbank Bayernwww.lfa.de
BerlinInvestitionsbank Berlinwww.ibb.de
BrandenburgInvestitionsbank des Landes Branden­burgwww.ilb.de
BremenBremer Aufbau-Bank GmbHwww.bab-bremen.de
HamburgHamburgische Investitions-und Förderbank (IFB)www.ifbhh.de
HessenWirtschafts- und Infrastrukturbank Hessenwww.wibank.de
Mecklenburg-VorpommernLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommernwww.lfi-mv.de
NiedersachsenInvestitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH – NBankwww.nbank.de
Nordrhein-WestfalenNRW.Bankwww.nrwbank.de
Rheinland-PfalzLandestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH)www.lth-rlp.de
 Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbHwww.isb.rlp.de
SaarlandSaarländische Investitionskreditbank AGwww.sikb.de
SachsenSächsische Aufbaubank - Förderbank -www.sab.sachsen.de
Sachsen-AnhaltInvestitionsbank Sachsen-Anhaltwww.ib-lsa.de
Schleswig-HolsteinInvestitionsbank Schleswig-Holsteinwww.ib-sh.de
ThüringenThüringer Aufbaubankwww.aufbaubank.de

 

Prinzipielle Hinweise und Empfehlungen beim Umgang mit Fördermittelprogrammen


  • Antragstellung: Der Antrag ist entweder direkt beim Fördermittelgeber oder über ein Kreditinstitut (z. B. Hausbank) zu stellen. Bei wem der Antrag zu stellen ist und in welcher Form (elektronische und / oder schriftlich) geht aus dem entsprechenden Fördermittelprogramm hervor.

  • Antragstellung vor Maßnahmenbeginn: Mit Ausnahme einiger weniger Fördermittelprogramme ist in der Regel der Antrag vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines zur Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen hingegen vor der Antragstellung erbracht werden. Weiterhin ist zu beachten, ob es ausreicht, den Antrag beim Fördermittelgeber eingereicht zu haben – in dem Fall ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn förderunschädlich - oder der Antrag genehmigt sein muss.

  • Kombination mit anderen Förderprogrammen: Es ist zu prüfen, ob Zuwendungen aus verschiedenen Programmen kombinierbar sind. Auf alle Fälle darf die Summe aus Krediten und Zuschüssen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigen. Bei manchen Programmen besteht allerdings ein Kumulierungsverbot, das dann strikt zu beachten und einzuhalten ist.

  • EU-Beihilfegrenzen (De-minimis-Erklärung): Bei einigen Förderprogrammen sind bereits bezogene Beihilfen in Form der De-minimis-Erklärung anzugeben. Grundlage bildet die De-minimis-Verordnung, in der die im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren festgesetzten Beihilfegrenzen geregelt sind. Als "Beihilfen" werden öffentliche Zuwendungen bezeichnet, die in Form von Zuschüssen, Beteiligungen, zinsverbilligten Darlehen oder Garantien gewährt werden. Die  zulässigen "De-minimis"-Beihilfen werden auf 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der zurückliegenden zwei Kalenderjahre begrenzt (Höchstbetrag). DAWI-De-minimis-Beihilfen können Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen, erhalten. In diesem Falle werden die zulässigen Beihilfen auf 500.000 Euro innerhalb des laufenden und der zurückliegenden zwei Kalenderjahre begrenzt.

  • Zinskonditionen bei Krediten: Fördermittelkredite sind meist von günstigen Zinssätzen und langen Laufzeiten geprägt. Zinsen sind für eine bestimmte Zeit von Jahren festgeschrieben, außerdem sind tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Die Laufzeit des Kredits ist ebenfalls variabel. Bei KfW-Krediten werden die Zinsen nach einem risikogerechten Zinssystem, sogenannten Preisklassen festgelegt. Die Preisklasse ist von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens (Bonität) und den gestellten Sicherheiten, z. B. Grundschulden (werthaltige Besicherung) abhängig. Je besser die Bonität und Besicherung eines Unternehmens ist, desto niedriger ist der Zinssatz.

  • Einbeziehung von Fachplanern / Energieberatern / Sachverständigen: Bei geringinvestiven Maßnahmen reicht oft das Produktdatenblatt als Nachweis zur Energieeinsparung oder eine selbst erstellte, plausible Berechnung an Energieeinsparungen aus. Häufig ist aber ein Energiesparkonzept durch einen externen Energieberater Voraussetzung für die Förderung. Darin muss die geforderte Energieeinsparung entsprechend der Anforderungen aus dem Programm nachgewiesen werden. Wichtig ist es, dass der Energieberater oder Sachverständige für das Programm zugelassen ist. Auch sollte geprüft werden, ob die Energieberatung sowie die Nebenkosten für Planung und Installation förderfähig sind.

  • Auszahlung des Kredits und der Zuschüsse: Die Auszahlung des Kredits erfolgt nach der Kreditzusage. Mit dem Kreditinstitut kann jedoch sowohl eine Abruffrist von mehreren Monaten als auch entweder das Abrufen der gesamten Summe oder in Teilbeträgen vereinbart werden. Nach Beendigung der Maßnahme ist der programmgemäße Einsatz der Mittel gegenüber der Bank nachzuweisen. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse werden in der Regel nach Abschluss der Maßnahme und dem Einreichen des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Zum Verwendungsnachweis zählen u. a. die Fachunternehmererklärung, Rechnungen, Nachweis der Betriebsbereitschaft und Nachweis der Energieeinsparung.



 

 

Checkliste

Nachdem das Förderprogramm grob ausgewählt wurde, sollten folgende Fragen geprüft werden:


  • Ist das Unternehmen antragsberechtigt?

  • Ist die geplante Maßnahme förderfähig?

  • Werden die De-minimis-Grenzen eingehalten?

  • Gibt es evtl. noch weitere Förderprogramme? Können diese parallel in Anspruch genommen werden? Wenn nicht, welches ist günstiger oder weniger aufwändig?

  • Muss ein Sachverständiger mit eingebunden werden?

  • Welche Unterlagen muss man für die Beantragung wo und wie einreichen?



 

Beratersuche und Auskunftstellen

Entsprechend den Anforderungen in den einzelnen Förderprogrammen müssen Energieberater gelistet sein. Dabei haben sie bestimmte Zugangskriterien zu erfüllen. Diese Berater sind in den folgenden Portal gelistet:



Darüber hinaus bieten Berater der Handwerkskammern und die Umweltzentren des Handwerks als Transferwerkstätten, die im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz diesen Leitfaden entwickelt haben, den interessierten Handwerksbetrieben Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Fördermitteln an. Die Berater der Kammern sind auf der Homepage der zuständigen Handwerkskammer oder unter BISNET zu finden.

Zum Thema Energieeffizienz und den Einsatz Erneuerbarer Energien ist der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V. ein Ansprechpartner (www.energieagenturen.de)

Seine Kernaufgaben sind:


  • Planung und Realisierung von Anlagen

  • Beratung der öffentlichen Hand, Wirtschaft und Verbraucher zu Energieeinsparpotenzialen

  • Einbindung Erneuerbarer Energiequellen



Die Energie- und Klimaschutzagenturen und weitere Institutionen in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.

 

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